Die Anforderungen an den Brandschutz und weitere organisatorische Maßnahmen zur Verbesserung der Risikoqualität fordern Versicherer verstärkt ein. Einhergehend damit versuchen sie durch Prämiensatzverhandlungen und Prämienerhöhungen steigende Prämien, insbesondere im Neugeschäft durchzusetzen. Treiber dieser Entwicklung auf Anbieterseite waren die Elementarereignisse 2021 sowie maßgeblich auch die inflationsgetriebenen Mehraufwendungen in Schadenfällen.
Wie auch zur Verlängerung 2021/2022 zeichnet sich auch im Rahmen der Betriebsunterbrechungsversicherung der Trend und auch die Notwendigkeit ab, dass ein Abrechnungszeitraum von zwölf Monaten bis zu dem Erreichen der kaufmännischen Betriebsbereitschaft nicht mehr zeitgemäß ist.
Unsere Empfehlung lautet daher weiterhin Absicherungszeiträume von mindestens 24, besser aber 36 Monaten, vertraglich zu fixieren.
Was bedeutet das für unsere Mandanten?
Wir freuen uns, dass wir unseren Mandanten in diesen schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen helfen können. So empfehlen wir unseren Mandanten gegenwärtig auch Festschreibungen für zwei Jahre. Dies gibt unseren Mandaten Planungssicherheit.